English | Impressum

ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT AN DIE AKTIONÄRE DER DOUGLAS HOLDING AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Beauty Holding Three AG zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der DOUGLAS HOLDING AG vorgesehen ist.

Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

Die Beauty Holding Three AG (die „Bieterin“) hat am 15. Oktober 2012 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der DOUGLAS HOLDING AG (die „DOUGLAS-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche Aktien der DOUGLAS HOLDING AG (zusammen die „DOUGLAS-Aktien“) zu erwerben (das „Angebot“ oder das „Übernahmeangebot“).

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gem. § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), die Angebotsunterlage, weitere Pflichtveröffentlichungen nach dem WpÜG sowie weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot.

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DOUGLAS-Aktien dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite auch kein Angebot zum Kauf von DOUGLAS-Aktien dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Ein Angebot zum Erwerb der DOUGLAS-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist, und richtet sich ausschließlich nach deren Bestimmungen. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen unterscheiden. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots soweit rechtlich zulässig vor. DOUGLAS-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die DOUGLAS-Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der auf den folgenden Seiten zugänglichen Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der USA fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

DOUGLAS-Aktionäre in den USA (die „US-Aktionäre“) werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot in Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent („foreign private issuer“) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Vor der Entscheidung über die Veräußerung von DOUGLAS-Aktien sollten US-Aktionäre den Abschnitt „Wichtige Hinweise für US-Aktionäre“, der in der Angebotsunterlage enthalten ist, sorgfältig lesen, da erhebliche Unterschiede zwischen diesem Übernahmeangebot und öffentlichen Übernahmeangeboten für Wertpapiere von US-Gesellschaften bestehen.

Das Übernahmeangebot wird unter Berufung auf und in Übereinstimmung mit Ausnahmen von der Anwendung von bestimmten Vorschriften des Exchange Act abgegeben. Infolge dessen hat die Bieterin nicht alle Vorschriften in Bezug auf Übernahmeangebote gemäß des Exchange Act zu befolgen und unterliegt dementsprechend Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung des Angebots und Zeitplan von Zahlungen, die sich von den relevanten Bestimmungen für öffentliche Übernahmeangebote in den USA unterscheiden können. Für US-Aktionäre könnte es problematisch sein, ihre Rechte und Ansprüche, die nach US-Wertpapierrecht entstehen könnten, rechtlich durchzusetzen, da die Bieterin und die DOUGLAS HOLDING AG Aktiengesellschaften nach deutschem Recht sind, alle ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nicht in den USA ansässig sind und sich der größte Teil ihrer jeweiligen Vermögen außerhalb der USA befindet. Es besteht die Möglichkeit, dass US-Aktionäre eine nicht in den USA ansässige Gesellschaft oder ihre Führungskräfte vor einem Gericht außerhalb der USA wegen eines Verstoßes gegen US-Wertpapierrecht nicht verklagen können. Auch könnte es schwierig sein, eine nicht in den USA ansässige Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften dazu zu bringen, sich der Gerichtsbarkeit eines US-amerikanischen Gerichts zu unterstellen.

Die Bekanntmachungen und Informationen auf dieser Internetseite enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin und der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die DOUGLAS HOLDING AG und die DOUGLAS-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftige Finanzergebnisse der DOUGLAS HOLDING AG. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Die auf dieser Internetseite enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den in den Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen.

Hiermit bestätige ich, dass ich die obigen rechtlichen Hinweise gelesen habe.

Ich bestätige Ich bestätige nicht